Treffen Sie mit dem AWO Betreuungsverein Zweibrücken rechtzeitig und klug Vorsorge.
Krankheit, Behinderung oder Alter können Sie in Ihren rechtlichen Handlungsmöglichkeiten einschränken und geschäftsunfähig machen.
Wenn Sie als erwachsener Mensch rechtliche Vertretung benötigen, kann dies nur über eine Vollmacht oder die gesetzliche Betreuerbestellung sichergestellt werden.
Treffen Sie jetzt Vorsorge!


Was Sie zur Vorsorge wissen müssen
Mit der Volljährigkeit ist jeder Mensch in Deutschland grundsätzlich geschäftsfähig und damit eigenverantwortlich. Er kann sein Leben in allen (rechtlichen) Angelegenheiten selbstbestimmt regeln und gestalten.
Krankheit, Behinderung, Alter z.B. können dazu führen, dass Menschen in ihren rechtlichen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt und geschäftsunfähig sind. Diese Menschen brauchen (rechtliche) Hilfe.
Ein gesetzliches Vertretungsrecht gibt es nur bei Eltern für ihre minderjährigen Kinder. Ehegatten, Lebenspartner, oder erwachse Kinder haben kein gesetzliches Vertretungsrecht für ihre Angehörigen.
Benötig ein erwachsener Mensch rechtliche Vertretung, kann dies nur über eine Vollmacht oder die gesetzliche Betreuerbestellung sichergestellt werden.
Selbstbestimmung sicherstellen mit Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung!
Sie bestimmen in einer Vorsorgevollmacht welche Vertrauensperson, wie Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, welche rechtlichen Angelegenheiten für Sie auf welche Weise erledigen darf.
Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie Ihren gesetzlichen Vertreter, der vom Gericht bestellt wird.
Dies sind unsere Beratungleistungen zur Vorsorge.
Betreuungsverfügung
In der Betreuungsverfügung legen Sie fest, welche Person bei Erforderlichkeit vom Gericht als Ihr gesetzlicher Betreuer bestellt werden soll.
Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung bestimmen Sie welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen bei schwerer Krankheit oder im Sterbeprozess durchgeführt werden dürfen oder unterlassen werden sollen.
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie entscheidet und handelt, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Entscheidend: Vertrauen zählt!
Das bedeutet Beratung beim AWO Betreuungsverein.
Wir beraten Sie gerne persönlich zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit einem unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Telefonnummer: 06332 – 16014.
Der AWO-Vorsorge-Ordner
Sie können den AWO-Vorsorge-Ordner mit allen Themen zur Vorsorge online erwerben oder auf Nachfrage auch bei uns im Büro.
Zu unserer Beratung gehört:
- Aufklärung über die Bedeutung der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
- Bereitstellung von Informationsmaterialien und Vordrucken einzelner Formulare
- Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare
- Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation, Anliegen und Fragestellungen